B2B AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von peaches Benefits (ein Angebot der femfertility GmbH, im Folgenden: „peaches“)

 

§ 1    Gegenstand des Vertrages

(1)  Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von im Einzelfall näher bestimmten Dienstleistungen („Leistungen“), die zum Ziel haben, die Leistungsfähigkeit und Motivation von Mitarbeitern in einem Unternehmen zu erhalten und zu steigern.

(2)  Unternehmen, nachfolgend Auftraggeber genannt, sind Vertragspartner von peaches, die Mitarbeitenden der Unternehmen sind Kunden.

(3)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von peaches werden automatisch Bestandteil einer jeden vertraglichen Regelung zwischen den Parteien. Die AGB gelten vor allen anderen AGB, die hiermit ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden. Einzelvertragliche Regelungen zwischen den Parteien gehen vor.

 

§ 2    Durchführung der Leistungen durch peaches und Kooperationspartner

(1)  peaches obliegt die Ausgestaltung der Erbringung der Leistungen und deren Organisation; Leistungen erbringt die peaches selbst oder durch Kooperationspartner. Dem stimmt der Auftraggeber zu.

(2)  Sollte peaches oder ein Kooperationspartner Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringen können, die durch höhere Gewalt verursacht sind, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine erneute oder vervollständigte Leistungserbringung durch peaches oder die Kooperationspartner.

 

§ 3    Durchführung der Leistungen durch Arztpartner

(1)  Arztpartner – Kinderwunschzentren, Kliniken, Arztpraxen, Ärzte und sonstige Heilbehandler (z.B. Hebammen, Stillberater usw.) – sind keine mit peaches verbundene Kooperationspartner.

(2)  Sie bieten ihre Leistungen rechtlich unabhängig von peaches nach Maßgabe eigener vertraglicher Regelungen an. Diesem stimmt der Auftraggeber zu.

 

§ 4    Leistungen

(1)  Das Leistungsspektrum stellt peaches auf seinen Internetseiten dar;

(2)  peaches präsentiert auf seinen Internetseiten die aktuellen Kooperationspartner und Arztpartner, die die einzelnen Leistungen erbringen sollen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die zu Beginn der Beauftragung präsentierten Kooperationspartner und          Arztpartner die Leistungen während der gesamten Beauftragungszeit erbringen werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit einem möglichen Wechsel einverstanden;

(3)  Die gewählten Leistungen von peaches werden ausschließlich einzelvertraglich geregelt.

(4) Es obliegt dem Auftraggeber und den Kunden, mögliche steuerliche Implikationen aus der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von peaches zu klären und die Verantwortung dafür zu übernehmen.

 

§ 5    Datenerhebung

(1)  peaches, Kooperationspartner und Arztpartner können ihre Leistungen nur erbringen, wenn sie alle vertragswesentlichen Umstände vollständig kennen. Dazu gehören etwa auf Seiten des Auftraggebers alle rechtlichen und innerbetrieblichen Hindernisse für die Leistungserbringung und auf Seiten des Kunden alle gesundheitlichen und medizinischen.

(2)  Der Auftraggeber und der Kunde ist verpflichtet, in Bezug auf (1) sämtliche Mitteilungen und Hindernisse für die Leistungserbringung und umgehend eingetretene Veränderungen jeder Art peaches umfassend mitzuteilen.

(3)  Der Auftraggeber und der Kunde willigen ein, daß die peaches im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die zur Durchführung ihrer Leistungen notwendigen Daten erhebt.

(4) Der Auftraggeber hat peaches darüber in Kenntnis zu setzen, sofern sich die Anzahl der Mitarbeitenden um 5% gegenüber Vertragsabschluss erhöht hat, sodass die Kostenkalkulation angepasst werden kann.

 

§ 6    Datenschutz

(1)  Der Auftraggeber willigt ein, dass peaches die von ihm und dem Kunden auf freiwilliger Basis bekannt gegebenen Daten sowie die von peaches während der Vertragslaufzeit erhobenen Daten gleich welcher Art im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten und speichern kann.

(2)  Die Erhebung und Verarbeitung der mitgeteilten Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der oben genannten Leistungen. Nach Vertragsablauf werden die für peaches nicht notwendigen Daten gelöscht. Der Auftraggeber und der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft seiner gespeicherten Daten und deren Löschung. Diese Regelungen beziehen sich auf peaches und nicht auf die Kooperationspartner und Arztpartner. Hier gelten deren Datenschutzregelungen.

(3)  peaches verpflichtet sich, alle bekannt gegebenen Daten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten. Die Kooperationspartner und Arztpartner sind keine Dritten. Eine Weitergabe kann ausnahmsweise nur nach schriftlicher Entbindung von der Geheimhaltungspflicht durch den Auftraggeber und den Kunden für den darin genannten Zweck erfolgen.

(4)  Diese Datenschutzregelungen betreffen ausschließlich peaches, nicht die Kooperationspartner und Arztpartner, die eigenständige Regelungen haben.

(5)  Die Parteien dieser Kooperationsvereinbarung willigen hiermit ein, dass sowohl peaches als auch der Auftraggeber die Marken der jeweils anderen Partei zum Zwecke der Vermarktung der Kooperation verwenden und öffentlich darstellen dürfen. Daher gewähren die Parteien einander eine nicht-exklusive, begrenzte, weltweite, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung und öffentlichen Darstellung der Marken in allen Online- und Offline-Medien.

 

§ 7    Kündigung

(1)  Der Vertrag ist ordentlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende. Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden.

(2)  Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht einen Monat vor dem jeweiligem Laufzeitende schriftlich gekündigt wird; im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung gilt dieselbe Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.

(3)  Erfährt peaches davon, dass der Auftraggeber beziehungsweise der Kunde nicht alle vertragswesentlichen Umstände peaches mitgeteilt hat, hat peaches das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

 

§ 8    Haftung

(1)  peaches haftet dem Auftraggeber nur für Ansprüche auf Schadensersatz für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn peaches diese zu vertreten hat sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von peaches der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3)  Die Leistungen von Arztpartnern sind nicht Teil des Vertragsverhältnisses. peaches haftet nicht für das Handeln von Arztpartnern.

(4)  Der Auftraggeber haftet für sich und den Kunden ab Begründung des Vertragsverhältnisses für Schäden, die aufgrund einer Verletzung der Mitteilungspflicht gemäß § 5 Abs. 2 eingetreten sind oder eintreten können.

(5)  peaches haftet in Bezug auf Ziffer (1) und (2) nicht dafür, wenn ein Schaden eintritt, der mit der Verletzung der Mitteilungspflicht zusammenhängt.

(6) Eine weitergehende Haftung von peaches besteht nicht.

(7) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB von peaches.

 

§9 Vertraulichkeit

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Preise und Know-how.

(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(3.1) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(3.2) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

(3.3) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(4) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Kooperationsvereinbarung entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern/innen die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieser Kooperationsvereinbarung kennen müssen.

§ 10  Schlussbestimmungen

(1)  peaches kann die AGB jederzeit verändern und aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung wird durch Mitteilung und Zustimmung des Kunden Gegenstand auch der bestehenden Verträge. Die jeweils aktuelle Fassung ist einzusehen unter https://peaches-benefits.com/b2bagb.

(2)  Sollte eine vertragliche Regelung unwirksam, nichtig beziehungsweise undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so ist diese im Geiste des Vertrages durch eine wirksame Regelung zu ersetzen. Die nicht beanstandeten vertraglichen Regelungen verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.

(3)  Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Regelungen oder Erklärungen zu diesen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Schriftform meint die Art, mit der der Vertrag zustande gekommen ist.

(4)  Mündliche Nebenabreden oder schriftliche Vereinbarungen bestehen nicht.

(5)  Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

(6)  Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der femfertility GmbH, derzeit 27299 Langwedel.

 

AGB – Stand: März 2024