B2B AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
peaches Benefits – ein Angebot der femfertility GmbH

§1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsstruktur
(1) Anbieter der Plattform „peaches Benefits“ ist die femfertility GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Im Ort 17a, 27299 Langwedel (nachfolgend „peaches“, „wir“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen peaches und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Nutzung der Plattform „peaches Benefits“.
(3) Die Plattform richtet sich an Mitarbeitende des Auftraggebers (nachfolgend „Nutzer“). Voraussetzung für die Nutzung ist ein aktiver Vertrag zwischen dem Auftraggeber und peaches.
(4) peaches stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, über die Nutzer Zugang zu Informationsangeboten sowie gegebenenfalls zu Leistungen von unabhängigen Kooperationspartnern und Arztpartnern erhalten.
(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Firmenkunden-Einzelvertrag.
(6) Die Nutzungsbedingungen für Nutzer gelten ergänzend. Der Auftraggeber verpflichtet sich, deren Geltung gegenüber seinen Mitarbeitenden sicherzustellen.
(7) Im Falle von Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, diese AGB und anschließend die Nutzungsbedingungen in dieser Reihenfolge vor.
(8) Entgegenstehende AGB des Auftraggebers oder sonstige AGB finden keine Anwendung.
(9) Leistungen von Kooperationspartnern oder Arztpartnern werden rechtlich selbstständig erbracht. Verträge über solche Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Leistungserbringer und dem Nutzer zustande.
(10) Vertragssprache ist Deutsch.

§2 Leistungen und Leistungsumfang
(1) peaches bietet Firmenkunden und deren Mitarbeitenden Zugang zu Angeboten in verschiedenen Lebensphasen (z. B. Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Menopause). Diese werden häufig als „Fertility Benefits“ oder „Family Building Benefits“ bezeichnet.
(2) Der konkrete Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Firmenkundenvertrag ab und kann je nach Arbeitgeber variieren.
(3) peaches schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird nicht geschuldet, dass gesundheitliche, persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Ziele erreicht werden.
(4) peaches schuldet ausschließlich die Zurverfügungstellung der Plattform sowie den Zugang zu den dort angebotenen Inhalten und Leistungen.
(5a) Die bereitgestellten Inhalte und Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informations-, Weiterbildungs- und Orientierungszwecken und stellen weder eine individuelle medizinische, psychologische, therapeutische, rechtliche noch sonstige fachliche Beratung dar.
(5b) Interaktive Formate wie Live-Sessions oder Einzel-Live-Sessions werden als Coaching- und Orientierungsangebote erbracht. Sie dienen insbesondere der strukturierten Reflexion sowie der allgemeinen Einordnung von Themen, stellen jedoch keine medizinische, psychologische, therapeutische, rechtliche noch sonstige fachliche individuelle fachliche Beratung dar.
(6) peaches erbringt selbst keine medizinischen, psychologischen, therapeutischen oder heilkundlichen Leistungen und schuldet insbesondere keine Diagnose, Behandlung oder Therapie.
(7) peaches stellt Nutzern gegebenenfalls Zugang zu Informationen, digitalen Inhalten sowie Kontakten zu unabhängigen Kooperationspartnern und Arztpartnern zur Verfügung. Die Inanspruchnahme und Nutzung entsprechender Leistungen erfolgt ausschließlich eigenverantwortlich durch die Nutzer.
(8) peaches ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner zu erbringen.
(9) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die zu Beginn der Beauftragung präsentierten Kooperationspartner und Arztpartner die Leistungen während der gesamten Beauftragungszeit erbringen werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit einem möglichen Wechsel einverstanden.
(10) peaches sowie eingesetzte Expert:innen, Ärzt:innen und Kooperationspartner sind berechtigt, Anfragen jederzeit ganz oder teilweise unbeantwortet zu lassen, abzubrechen oder an geeignete Fachstellen zu verweisen, sofern eine individuelle fachliche Beratung, Behandlung oder Prüfung erforderlich wäre.
(11) Die Nutzung der Plattform durch die Mitarbeitenden setzt deren eigenverantwortliche Entscheidung voraus.
(12) Die Nutzung sämtlicher Inhalte, Hinweise, Empfehlungen und Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob Inhalte für seine persönliche Situation geeignet sind.
(13) Bei gesundheitlichen Beschwerden, medizinischen Fragestellungen, psychischen Belastungen oder sonstigen individuellen Problemen ist stets eine entsprechend qualifizierte Fachperson zu konsultieren.
(14) Die Angebote von peaches sind nicht zur Behandlung oder Bewältigung akuter körperlicher, psychischer oder medizinischer Notfälle geeignet. In Notfällen ist unverzüglich ärztliche Hilfe oder der Notruf (112) in Anspruch zu nehmen.
(15) Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden diese Grundsätze beachten.
(16) peaches übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der bereitgestellten Inhalte, soweit gesetzlich zulässig.
(17) Sollte peaches oder ein Kooperationspartner oder ein Arztpartner Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht vollständig erbringen können, berechtigt dies nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich,
– nur berechtigten Nutzern Zugang zur Plattform zu gewähren,
– seine Mitarbeitenden über die Nutzungsbedingungen zu informieren,
– missbräuchliche Nutzung zu verhindern.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend bereitgestellt werden. Der Auftraggeber und seine Mitarbeitenden sind verpflichtet, diesbezüglich sämtliche Mitteilungen und Hindernisse für die Leistungserbringung und umgehend eingetretene Veränderungen jeder Art peaches umfassend mitzuteilen.
(3) Änderungen, insbesondere der Mitarbeiterzahl (sofern sich diese um 5% gegenüber Vertragsbeginn erhöht hat), sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber ist für etwaige steuerliche Auswirkungen der Nutzung (auch für seine Mitarbeitenden) verantwortlich.

§4 Nutzung der Plattform und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Plattform im vereinbarten Umfang.
(2) Die Inhalte der Plattform (Texte, Videos, Designs, Software etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist unzulässig.
(4) peaches ist berechtigt, Inhalte zu entfernen und Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn gegen Regeln zur Nutzung der Plattform verstoßen wird.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) peaches ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§6 Terminbuchungen und Stornierungen
(1) Für die Buchung von Terminen mit Kooperationspartnern oder Arztpartnern gelten die jeweils kommunizierten Bedingungen.
(2) Termine können in der Regel bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.
(3) Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen kann peaches oder der jeweilige Leistungspartner eine angemessene Ausfallpauschale bis zur Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts berechnen, sofern dem Nutzer nicht der Nachweis gelingt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§7 Verfügbarkeit der Plattform
(1) peaches bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform mit mehr als 90% jährlicher Verfügbarkeit. Von der vorgenannten Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, die mit einem Vorlauf von mindestens 2 Werktagen angekündigt werden, nicht länger als jeweils sechs Stunden andauern und im Monat 10 Stunden nicht überschreiten.
(2) Eine durchgehende Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(3) Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(4) Zeiten außerhalb des Einflussbereichs von peaches begründen keine Ansprüche.
(5) Unsere Plattform kann unter Umständen nicht weltweit abrufbar sein, wenn die Abrufbarkeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben in bestimmten Ländern eingeschränkt ist.

§8 Haftung
(1) peaches haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet peaches nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung ist – außer in Fällen unbeschränkter Haftung – der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat; bei kürzerer Vertragslaufzeit ist die bis dahin gezahlte Vergütung maßgeblich.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von peaches ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von peaches.
(6) Für Leistungen, Beratungen, Behandlungen, Empfehlungen oder sonstige Handlungen von Kooperationspartnern, Arztpartnern (Expert:innen und Ärzt:innen) oder sonstigen Dritten haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer. peaches übernimmt insbesondere keine Haftung für deren Inhalte, Verfügbarkeit, Qualifikation, Erfolg oder Durchführung.
(7) peaches haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Nutzers, die auf Grundlage der bereitgestellten Inhalte, Informationen oder Leistungen getroffen werden, soweit gesetzlich zulässig.
(8) peaches haftet nicht für Schäden, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden beruhen.
(9) Der Auftraggeber stellt peaches von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeitenden resultieren, es sei denn, peaches hat diese zu vertreten.
(10) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen peaches verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens fünf Jahre nach ihrer Entstehung.
(11) Für Inhalte externer Webseiten oder Angebote Dritter, auf die mittels Links oder Verweisen verwiesen wird, übernimmt peaches keine Verantwortung.

§9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von peaches.
(3) Kooperationspartner und Arztpartner verarbeiten Daten eigenständig nach ihren jeweiligen Datenschutzbestimmungen.
(4) Die Parteien dieser Kooperationsvereinbarung willigen hiermit ein, dass sowohl peaches als auch der Auftraggeber die Marken der jeweils anderen Partei zum Zwecke der Vermarktung der Kooperation verwenden und öffentlich darstellen dürfen. Daher gewähren die Parteien einander eine nicht-exklusive, begrenzte, weltweite, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung und öffentlichen Darstellung der Marken in allen Online- und Offline-Medien.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit richtet sich nach dem Einzelvertrag.
(2) Der Vertrag ist ordentlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende. Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht einen Monat vor dem jeweiligem Laufzeitende schriftlich gekündigt wird; im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung gilt dieselbe Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) peaches ist berechtigt, bei schwerwiegenden Vertragsverstößen den Zugang zur Plattform zu sperren.
(6) Erfährt peaches davon, dass der Auftraggeber nicht alle vertragswesentlichen Umstände peaches mitgeteilt hat, hat peaches das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

§11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für drei Jahre.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
(3.1) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(3.2) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
(3.3) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(4) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Kooperationsvereinbarung entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern/innen die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieser Kooperationsvereinbarung kennen müssen.

§12 Änderungen der AGB
(1) peaches behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, technischer Entwicklungen, Erweiterung oder Anpassung des Leistungsangebots oder zur Schließung von Regelungslücken.
(2) Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://peaches-benefits.com/b2bagb abrufbar.

§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von peaches.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen durch den Auftraggeber bedarf der textlichen Zustimmung durch peaches.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 01.03.2026